Viele haben wahrscheinlich schon von der Entscheidung der ITTF gehört, eine neue Zählweise einzuführen. Nun hat auch der DTTB seine Entscheidung getroffen und folgt gemäß der Satzung (§ 4) den Regeln der ITTF.
Einziger Unterschied: für den ITTF hat die neue Zählweise erst ab dem 1.9. Gültigkeit. Der DTTB hingegen nimmt den 1.8.2001 als Einführungsdatum, da in einigen Spielklassen die Saison bereits vor dem 1.9. beginnt.
Dieser am 10.6.2001 einstimmig angenommene Beschluss der Bundeshauptversammlung bringt folgende Änderungen der Zählweise mit sich:
Ab dem 1.8.2001 wird im Bereich des DTTB nur noch bis 11 gespielt. Dabei wechselt das Aufschlagsrecht alle 2 Punkte, und im Entscheidungssatz werden beim 5. Punkt die Seiten gewechselt. Entsprechende Wechsel der Rückschläger im Doppel bleiben ebenso unberührt wie ein Zweipunktevorsprung zum Satzgewinn in Einzel und Doppel.
Die Verkürzung der Sätze bringt auch Modifikationen in der Wechselmethode mit sich. Sie tritt nach 10 Minuten eines Satzes in Kraft, es sein denn, beide Spieler haben bereits mindestens 9 Punkte für sich verbuchen können.
Um diese Verkürzung der Sätze zu kompensieren, wurde die Anzahl der zum Spielgewinn notwendigen Gewinnsätze neu festgelegt.
Im Mannschaftsspielbetrieb des DTTB sind ab dem 1.8.2001 3 Gewinnsätze zum Sieg nötig. Im Einzelspielbetrieb sind auf Bundes- und Regionalveranstaltungen sogar 4 Gewinnsätze auszuspielen. Den Mitgliedsverbänden steht es offen, 3 oder 4 Gewinnsätze festzusetzen. Ansonsten gilt: 3 Gewinnsätze im Einzel für Jugend, Schüler und Senioren sowie im (Gemischten) Doppel.
Derlei Änderungen bringen natürlich Fragen mit sich:
Was soll das überhaupt? Tischtennis war doch immer so, also soll es auch so bleiben. 21 ist Tischtennis!
Reaktionen aus der Basis zeigen deutlich negative Kritik an den neuen Beschlüssen der Verbände. Doch hier soll jetzt nicht Kritik geübt, sondern berichtet werden. Für Kritik ist das Forum da. Und im Rahmen der Berichterstattung sollten auch nicht die FAQ's fehlen, denen sich das DTTB-Generalsekretariat zu stellen hatte. Die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten aus der Sicht des DTTB findest du
hier.
Und nebenbei: die neuen Aufschlagregeln gelten bundesweit ab dem 1.7.2002. Dann mehr dazu.