Vorstand bekennt sich ausdrücklich zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch!
Seitens des Deutschen Tischtennis-Bundes e. V. wird von allen Verantwortlichen im Tischtennissport das Bekenntnis zum Schutz vor sexuellem Missbrauch eingefordert. Einen ersten und wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem vereinsbezogenen Konzept stellt die Verhaltensrichtlinie als Selbstverpflichtung der Handelnden dar. Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines vereinsbezogenen Schutzkonzeptes ergibt sich für den TTC aus den Vorgaben der Verbände und wird schrittweise erarbeitet werden. Dieses Konzept dient nicht nur dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sondern auch der Vereinsangehörigen vor falschem Verdacht. Weitere Schritte sind dann noch u. a. auch die Bestellung einer unabhängigen Person als Ansprechperson für Betroffene. Der Vorstand des TTC hält dieses für einen wichtigen Schritt, um vertrauensvoll mit den Kindern und Jugendlichen weiterhin zu agieren und bei den Eltern Vertrauen aufzubauen.
Wer diese Erklärung einsehen oder auch abgeben will, kann diese hier herunterladen bzw. beim